31.07.2024
Die neue britische Regierung setzt ihr Wahlkampfversprechen, VAT (Value Added Tax = Mehrwertsteuer) auf Schulgebühren zu erheben, leider schneller um als von allen angenommen. Am Montag, den 29. Juli gab das Kabinett der Labour-Regierung unter Sir Keir Starmer eine Gesetzesinitiative bekannt, die vorsieht, dass britische Privatschulen ab dem 1. Januar 2025 auf die Schul- und Internatsgebühren 20 % Mehrwertsteuer (VAT) erheben müssen.
Diese Pläne standen zwar schon länger im Raum und treffen die britischen Internate nicht unvorbereitet, dennoch überrascht alle Beteiligten die Geschwindigkeit, mit der das VAT-Vorhaben umgesetzt wird. Voraussichtlich Ende Oktober 2024 wird der Haushaltsentwurf der Labour-Regierung mit dieser Steueränderung zur Abstimmung im Parlament vorgelegt, mit dem Ziel, dass die VAT auf Schulgebühren ab 01. Januar 2025 erhoben wird.
Jede Schule wird selbst entscheiden, in welcher Höhe die Mehrbelastung der VAT tatsächlich an die Familien weitergereicht werden muss (siehe hierzu auch unsere News vom 7.6.24). Bis auf sehr wenige Ausnahmen werden die Schulen aber zumindest einen Teil der neuen Besteuerung mit der Rechnung ab dem zweiten Term des Schuljahres 2024/2025 (also Lent Term 2025) an die Eltern weitergeben müssen. Schulgebühren, die nach der Bekanntgabe vom 29. Juli im Rahmen eines „Fees in Advance Scheme“ für das gesamte Schuljahr 2024/2025 im Voraus gezahlt werden, werden rückwirkend besteuert, so hat es die Labour-Regierung bereits ausdrücklich kommuniziert.