Die wesentlichen Punkte rund um das Thema Visum haben wir für unsere Familien in einem Leitfaden zusammen gestellt, der hier zum Download bereit steht. Es gibt für Schülerinnen und Schüler aus dem EU/EWR-Raum drei verschiedene Wege, nach Großbritannien einzureisen, um dort eine Schule oder Universität zu besuchen:
- Visitor Route
Gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die weniger als 180 Tage in Großbritannien sein werden. Es ist kein Visum notwendig, man benötigt nur einen biometrischen Reisepass, (ab April 2025) eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) und verschiedene Nachweise (z. B. Bestätigung der aufnehmenden Schule, Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung und ein "Consent to Travel Letter"). Wenn Sie das Datum der geplanten An- und Ausreise schon wissen, kann man sich hier die Anzahl der Tage ausrechnen lassen. Ferienzeiten werden nicht herausgerechnet, es gilt die gesamte Dauer des Aufenthaltes.
- Child Student Visa
Gilt für alle Schülerinnen und Schüler im Alter von 4 - 17 Jahren aus dem EU/EWR-Raum, die länger als sechs Monate in Großbritannien sein werden. Sie müssen ein Visum beantragen und auch eine Gebühr für die Versicherung unter dem National Health Service bezahlen. Ausschlaggebend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung (wichtige Ausnahme: wer noch unter 18 Jahren ist, aber ein Foundation Course in Großbritannien besucht, muss ein Student Visa beantragen). Weitere Informationen unter https://www.gov.uk/child-study-visa.
- Student Visa
Für alle Schülerinnen und Schüler, die länger als sechs Monate in Großbritannien sein werden und zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung 18 Jahre oder älter sind, und für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Foundation Course. Weitere Informationen unter https://www.gov.uk/student-visa.